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Vorstands‐ und Satzungsänderung

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Vereine

Vereine haben gerade in Deutschland eine lange Tradition. Sie können beliebig und frei gegründet werden.

Die meisten Vereine tragen das Kürzel "e. V.", es handelt sich dann um einen im Vereinsregister "eingetragener Verein". Die Eintragung im Vereinsregister ist vor allem deshalb vorteilhaft, weil die Haftungsrisiken der für den Verein handelnden Personen (Vorstand) eingeschränkt sind. Zudem ist der eingetragene Verein rechtsfähig, so dass er als juristische Person selbständig Verträge abschließen kann, beispielsweise kann das Vereinsheim auf den Namen des Vereins im Grundbuch eingetragen werden.

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