Kommanditgesellschaft

Die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ermöglicht zumindest einem Teil der Gesellschafter eine Beschränkung ihrer Haftung: Ein Gesellschafter muss die volle persönliche Haftung übernehmen (sog. Komplementär), während die übrigen nur mit ihrer Kommanditeinlage haften (sog. Kommanditisten).

Die Vorteile der KG liegen nicht nur darin, dass sie – anders als die GmbH – keines Mindestkapitals bedarf. Sie kann auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten attraktiv sein: Die Gewinne der KG unterfallen nicht der Körperschaftssteuer. Vielmehr stellen ausgeschüttete Gewinne Einkommen der Gesellschafter dar, welches zusammen mit anderen Einkünften der Einkommenssteuer unterfällt. Durch die Höhe der Ausschüttung kann somit das zu versteuernde Einkommen gesteuert und unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten optimiert werden.

Wer diese steuerrechtlichen Vorteile nutzen will, aber das Risiko der persönlichen Haftung scheut, der wird sich für die Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden. Bei dieser Gesellschaftsform handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) von einer GmbH übernommen wird. Genaugenommen werden also zwei Gesellschaften gegründet: eine KG und eine GmbH. Der Nachteil einer GmbH & Co. KG liegt deshalb auch in den höheren Kosten, die mit der Gründung und der laufenden Verwaltung zweier Gesellschaften verbunden sind.