Scheidungsfolgenvereinbarungen

Vertragsgestaltung

Die beste Lösung: eine einverständliche Scheidung. Jede zweite Ehe wird geschieden. Neben den persönlichen Belastungen sind nach der Scheidung häufig alle Beteiligten wirtschaftlich schlechter gestellt als zuvor. Die schonendste (und von den Gebühren kostengünstigste) Lösung stellt die einverständliche Scheidung dar. Die Ehepartner können die wesentlichen Fragen der Scheidung durch notariellen Vertrag regeln. Das Scheidungsgericht kann dann die Scheidung in einem vereinfachten Verfahren aussprechen. Die einverständliche Scheidung erspart Zeit, Kosten und vor allem Nerven.

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er wird darauf achten, dass derjenige Ehepartner, der in finanziellen Dingen unerfahren ist, nicht benachteiligt wird. Der Notar wird falsche Vorstellungen der Beteiligten zurechtrücken und dabei stets seine Neutralität wahren. Durch ein offenes und intensives Beratungsgespräch beim Notar können Probleme, die sonst oft zu jahrelangen Scheidungsverfahren führen können, in angemessener Zeit und in für beide Ehepartner ausgewogener Weise gelöst werden.

Was ist zu regeln? Eine einverständliche Scheidung ist nur dann möglich, wenn - unter Einschaltung eines Rechtsanwalts - einer der Ehegatten mit Zustimmung des anderen den Scheidungsantrag stellt und sich die Ehegatten durch gerichtlichen Vergleich oder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung mindestens über folgende Punkte einigen:

  • Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder,
  • Regelung zum Ehegattenunterhalt,
  • künftige Benutzung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrates.

Da auch bei der einvernehmlichen Scheidung vor dem Familiengericht Anwaltspflicht besteht, bietet sich an, schon vor dem Gang zum Notar einen Rechtsanwalt um Hilfe bei der Ermittlung des geschuldeten Unterhalts zu bitten.

Zum Kindesunterhalt gehört auch eine Antwort auf die Frage, wer zukünftig das Kindergeld erhält und ob es auf den geschuldeten Kindesunterhalt angerechnet wird.

Sinnvollerweise sollten auch die steuerlichen Folgen der Unterhaltszahlungen an den Ehegatten berücksichtigt und ggf. durch das sog. Realsplitting die steuerliche Belastung für beide Ehegatten so gering wie möglich gehalten werden.

Bei dem Auszug eines Ehegatten aus einer gemieteten Wohnung sollte zudem auf eine Entlassung des Ausziehenden aus dem Mietverhältnis durch den Vermieter hingewirkt werden.

Darüber hinaus können und sollten regelmäßig mit Hilfe des Notars die folgenden Punkte besprochen und mitgeregelt werden:

  • Aufteilung des Vermögens, vor allem des im gemeinsamen Eigentum stehenden und gemeinsam bewohnten Hauses, aber auch der Lebensversicherungen, Bausparverträge, nicht zuletzt Aufteilung der gemeinsamen Schulden möglichst unter Entlassung des die Schulden nicht übernehmenden Ehegatten aus der Haftung,
  • Verteilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich),
  • erbrechtliche Fragen.

Checkliste

Vor dem Abschluss eines Scheidungsfolgenvertrages sollte eine ausführliche persönliche Besprechung mit dem Notar stehen. Für den Besprechungstermin bitten wir Sie, folgende Fragen zu klären bzw. folgende Unterlagen mitzubringen:

Angaben zur Person

Staatsangehörigkeit, Name, Vorname, Geburtsname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Standesamt des Geburtsortes mit der Nummer, unter welcher die Geburt registriert worden ist, Vorname, Nachname und Geburtsname der Eltern?

Angaben zur Ehe

Datum der Eheschließung mit Angabe des Standesamtes. Bestehen Ehe- und Erbverträge oder Testamente (bitte Kopien mitbringen)?

Angaben zu Kindern

Kinder, auch vor-, erst- und außereheliche mit Vorname, Name, Geburtstag und derzeitigem Wohnort?

Angaben zum Vermögen

Welcher Ehegatte hat welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht?

Angaben zur Trennung und Scheidung

Ist bereits Scheidungsantrag gestellt? Wenn ja, vor welchem Gericht? Aktenzeichen? Leben die Eheleute bereits getrennt? Wird auf nachehelichen Unterhalt verzichtet oder wer soll an wen wie viel Unterhalt nach der Scheidung zahlen? Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden? Wie sollen das Vermögen (Grundbesitz, Lebensversicherung, Bausparguthaben, Kraftfahrzeuge usw.) und die Verbindlichkeiten aufgeteilt werden (bitte Grundbuch- und Kontoauszüge sowie Darlehensverträge mitbringen)? Wer übernimmt die eheliche Wohnung? Ist der Vermieter zur Entlassung des ausziehenden Ehegatten aus dem Mietverhältnis bereit? Ist der Hausrat bereits aufgeteilt?

Kosten

Notargebühren können nicht nach dem Belieben des Notars erhoben oder verhandelt werden, sondern richten sich streng nach dem Gesetz. Maßgebend ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, das im gesamten Bundesgebiet gilt. Für die gleiche notarielle Tätigkeit fallen daher bei jedem Notar grundsätzlich die gleichen Gebühren an.

Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser setzt sich bei einem Scheidungsfolgenvertrag aus den einzelnen Geschäftswerten für die Vereinbarungen zum Güterrecht, zum Zugewinnausgleich, zum Versorgungsausgleich, zum Unterhalt usw. zusammen. In welchen Bereichen Regelungsbedarf besteht, hängt vom Einzelfall ab. Daher kann auch keine allgemeine Angabe über die Kosten eines Scheidungsfolgenvertrages gemacht werden. In den vorgenannten Gebühren sind die Beratung und die Erstellung des Entwurfs und auch dessen Änderungen mit enthalten. Hinzu kommen in der Regel noch geringe Auslagen für Kopien, Porto und Telefon sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer