Familie
Im Ehe- und Familienrecht liegt der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit in der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenverträgen, zu denen Sie auf den folgenden Seiten weiterführende Informationen finden. Entsprechendes gilt für Lebenspartnerschaftsverträge. Darüber hinaus ist der Notar für Adoptionen und Vaterschaftserklärungen zuständig. Haben Sie hierzu - auch nur allgemein - Informationsbedarf, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin bei uns.