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Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Mit Testament oder Erbvertrag treffen Sie Vorsorge für den Todesfall. Doch genügt nicht immer, allein „die letzten Dinge“ zu regeln. Jedermann kann passieren, dass er durch Krankheit, einen Unfall oder aus Altersgründen nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Mit Hilfe einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens in diesem Falle die richtigen Entscheidungen für Sie trifft. Eine solche Vollmacht kann um eine sogenannte Patientenverfügung ergänzt werden, in welcher Sie insbesondere festlegen können, dass sie bei einer schweren Krankheit, bei der keine Aussicht auf Besserung Ihres Gesundheitszustandes besteht, lebensverlängernde Maßnahmen („Leben an der Maschine“) ablehnen. Sollte trotz Bestehens einer General- und Vorsorgevollmach eine Betreuung notwendig werden, bestimmen Sie in der Betreuungsverfügung, wer in diesem Falle zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll.