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Wahl der richtigen Rechtsform

Ein Unternehmen braucht eine passende Rechtsform. Hierbei sind die verschiedenen Handelsgesellschaften wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Offene Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG) von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und dem einzelkaufmännischen Unternehmen zu unterscheiden. Welche Rechtsform gewählt wird, ist eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen müssen ebenso bedacht werden wie Haftungsbeschränkungen und die jährliche Kostenbelastung.

Die GmbH ist bei den Handelsgesellschaften immer noch die beliebteste Rechtsform, die vor allem von Existenzgründern gewählt wird. Sie hat den Vorteil, dass sie auch von nur einer Person gegründet werden kann und dass die persönliche Haftung der Gesellschafter im Grundsatz ausgeschlossen ist. Wird die GmbH insolvent, ist das Privatvermögen daher vor den Gläubigern der GmbH regelmäßig geschützt. Der Preis für die Haftungsbeschränkung ist mit (mindestens) 25.000 Euro Stammkapital auch nicht besonders hoch. Die Gründung einer GmbH sowie die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH bedürfen der notariellen Beurkundung.

Die AG ist die einzige Rechtsform, die einen späteren Gang an die Börse nicht ausschließt. Allerdings ist die AG eine kostenintensive Rechtsform: Neben den hohen Gründungskosten fallen für die Prüfung des Jahresabschlusses und die Besetzung des Aufsichtsrates Kosten an, die andere Gesellschaftsformen nicht notwendigerweise aufweisen. Die komplizierte rechtliche Struktur der AG erfordert zudem regelmäßigen Kontakt zum Notar oder Rechtsanwalt.

Die KG ermöglicht nur eine teilweise Haftungsbeschränkung: Ein Gesellschafter muss die volle persönliche Haftung übernehmen, während die übrigen nur mit ihren Einlagen haften. Diese Rechtsform, die steuerliche Vorteile haben kann, bietet sich etwa an, wenn an einem Familienunternehmen die Kinder ohne Haftungsrisiko beteiligt werden sollen.

Demgegenüber bietet die oHG keinerlei Haftungsbeschränkung. Hier tragen alle Gesellschafter das volle persönliche Risiko. Daher bietet die oHG bietet Banken und Geschäftspartnern eine hohe Bonität. Sie hat die gleichen steuerlichen Vorteile wie die KG.

Wenn es nicht um die Führung eines Unternehmens geht, kann auch eine GbR gegründet werden. Die GbR ist keine Handelsgesellschaft und kann daher nicht im Handelsregister eingetragen werden. Die Gründung einer GbR bietet sich deshalb im privaten Bereich an, wenn Familienvermögen verwaltet werden oder die Belange einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geregelt werden sollen.

Ein einzelkaufmännisches Unternehmen ist im Unterschied zu den vorgenannten Rechtsformen keine Gesellschaft, kann aber ebenso wie die Handelsgesellschaften im Handelsregister eingetragen werden. Sein Inhaber haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.