Offene Handelsgesellschaft

Die Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft ist nicht ungefährlich, weil jeder Gesellschafter die volle persönliche Haftung übernimmt. Genau aus diesem Grunde genießt die oHG bei Banken und Geschäftspartnern eine hohe Bonität.

Die Vorteile der oHG liegen nicht nur darin, dass sie – anders als die GmbH – keines Mindestkapitals bedarf. Sie kann auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten attraktiv sein: Die Gewinne der oHG unterfallen nicht der Körperschaftssteuer. Vielmehr stellen ausgeschüttete Gewinne Einkommen der Gesellschafter dar, welches zusammen mit anderen Einkünften der Einkommenssteuer unterfällt. Durch die Höhe der Ausschüttung kann somit das zu versteuernde Einkommen gesteuert und unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten optimiert werden. Wer diese Vorteile mit einer Haftungsbeschränkung verbinden will, wird eine KG oder GmbH & Co KG gründen.