Grundschuld
Gestaltung
Zumeist kann der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig aus Eigenkapital bezahlen, so dass er ein Bankdarlehen aufnehmen muss. Die Bank ist regelmäßig nur bereit das Darlehen zu gewähren, wenn als Sicherheit zu ihren Gunsten eine Grundschuld (oder heute seltener: eine Hypothek) im Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld besichert den Anspruch der Bank auf Rückzahlung der Darlehensraten und zwar auf folgende Weise: Zahlt der Darlehensnehmer die Raten nicht vereinbarungsgemäß zurück, kann die Bank das Grundstück durch die Gerichte zwangsweise versteigern lassen. Sie erhält dann die noch ausstehenden Raten nebst Zinsen und die angefallenen Verzugszinsen aus dem Versteigerungserlös.
Grundschuldzinsen
Von den zumeist zwischen 14 % und 20 % liegenden Grundschuldzinsen sollten Sie sich nicht erschrecken lassen: Für Ihr Darlehen ist und bleibt allein der im Darlehensvertrag festgelegte Zinssatz maßgeblich. Die Grundschuldzinsen bewirken lediglich, dass der Sicherungsumfang der Grundschuld im Laufe der Zeit wächst. Steht beispielsweise im Grundbuch eine "Grundschuld über 100.000,00 EUR nebst 15 % Zinsen jährlich", dann wächst die Grundschuld nach einem Jahr auf einen Sicherungsumfang von 115.000,00 EUR, nach zwei Jahren von 130.000,00 EUR, und so weiter an.
Häufig lassen sich die Kreditinstitute mit der Grundschuld eine zusätzliche Sicherheit für sogenannte einmalige Nebenleistungen (zwischen 5 % und 10 % des Grundschuldbetrages) eintragen. Hiermit sollen im Falle einer Zwangsversteigerung - pauschal - die ungefähren Zwangsversteigerungskosten mit abgedeckt werden.
Die Bank kann im Falle der Zwangsversteigerung grundsätzlich die gesamte Grundschuldsumme zuzüglich Zinsen und Nebenleistungen aus dem Versteigerungserlös beanspruchen. Im Verhältnis zum Darlehensnehmer darf sie jedoch nur den Betrag behalten, welchen dieser der Bank aus dem Darlehensverhältnis noch schuldet; der überschießende Betrag ist an den Darlehensnehmer auszukehren.
Vollstreckungsunterwerfung
Zweckbestimmungserklärung
Löschung der Grundschuld
Checkliste
Zur Vorbereitung einer Grundschuldbestellung bitte ich, mir den Grundschuldbestellungsauftrag der Bank zukommen zu lassen. Ferner erbitte ich von den Beteiligten folgende Angaben bzw. Unterlagen:
Angaben
Unterlagen
Kosten
Notargebühren können nicht nach dem Belieben des Notars erhoben oder verhandelt werden, sondern richten sich streng nach dem Gesetz. Maßgebend ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, das im gesamten Bundesgebiet gilt. Für die gleiche notarielle Tätigkeit fallen daher bei jedem Notar grundsätzlich die gleichen Gebühren an.
Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, bei einer Grundschuld nach deren Höhe. Hinzu kommen in der Regel noch geringe Auslagen für Kopien, Porto und Telefon sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unter Umständen, insbesondere bei Grundschulden zur Kaufpreisfinanzierung fallen zusätzliche Notargebühren an.
Beispiele:
Grundschuld von Euro 10.000,00 | Notargebühr netto | ca. Euro 75,00 |
Grundschuld von Euro 50.000,00 | Notargebühr netto | ca. Euro 165,00 |
Grundschuld von Euro 100.000,00 | Notargebühr netto | ca. Euro 280,00 |
Grundschuld von Euro 500.000,00 | Notargebühr netto | ca. Euro 940,00 |