Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gestaltung

Nach wie vor ist die GmbH die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Dies liegt zum einen daran, dass sie für jeden beliebigen Zweck gegründet werden darf und große Freiheit bei der Wahl der Firma (Name der Gesellschaft) gewährt. Zum anderen ermöglicht die Rechtsform der GmbH, die Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Grundsatz auszuschließen. Damit wird das persönliche Risiko der Unternehmertätigkeit begrenzt, wenn auch die Banken für die von ihnen gewährten Kredite regelmäßig persönliche Bürgschaften von den Gesellschaftern verlangen.

Das Recht der GmbH ist äußerst flexibel, so dass im Gesellschaftsvertrag individuelle Vorstellungen berücksichtigt werden können. Beispielsweise kann zum Geschäftsführer auch jemand ernannt werden, der nicht Gesellschafter ist (sog. Fremdgeschäftsführung). Auf diese Weise können Sie engagierte und sachverständige Personen in Ihr Unternehmen an führender Position einbinden, ohne sie an der Gesellschaft zu beteiligen. Schließlich steht unter Umständen auch der Weg in die Sozialversicherung offen, indem ein (nicht beherrschender) Gesellschafter einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft abschließt. Wer eine private Altersvorsorge betreibt, kann diese steuerlich geltend machen.

Die Nachteile der GmbH liegen im Erfordernis eines Mindestkapitals von 25.000,00 Euro und einem jährlichen Kostenaufwand für Bilanz, Buchhaltung und Steuererklärung. Das Stammkapital muss bei Gründung freilich nur zur Hälfte eingezahlt werden. Kann auch der Mindesteinzahlungsbetrag in Höhe von somit 12.500,00 Euro nicht aufgebracht werden, muss auf die sog. kleine GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), ausgewichen werden, die theoretisch mit einem Stammkapital in Höhe von 1,00 Euro gegründet werden kann.

Zum anderen können sich steuerrechtliche Nachteile daraus ergeben, dass die GmbH selbst der Körperschaftssteuer unterliegt: Anders als etwa bei der Kommanditgesellschaft können Verluste der GmbH nicht mit anderen Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden. Unter Umständen ist daher ratsam, eine GmbH & Co. KG zu gründen. Auch bei der Erbschaftssteuer sind Steuernachteile möglich. Sie sollten daher in jedem Fall den Rat eines Steuerberaters einholen.

Die Gründung einer GmbH bedarf der notariellen Beurkundung. Gemeinsam mit der eigentlichen Gründung wird die Satzung verabschiedet und eine erste Gesellschafterversammlung abgehalten, in welcher der Geschäftsführer bestellt wird.

Regelmäßig sollte der Gesellschaftsvertrag genau festlegen, ob und wann ein Gesellschafter kündigen kann, ob die Geschäftsanteile frei veräußerlich sein sollen, wie hoch die Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters ist und was geschieht, wenn ein Gesellschafter verstirbt. Wir Notare beraten Sie ausführlich über alle diese Fragen sowie über Probleme im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH.

Ist die Gesellschaft einmal gegründet, stehe ich als Notar auch im weiteren „Leben“ der GmbH als Berater zur Verfügung. Bei Anpassungen des Gesellschaftsvertrages, Übertragungen von Geschäftsanteilen, Umwandlungen in andere Rechtsformen (z. B. in eine AG) oder sonstigen Fragen bin ich als Spezialist Ihr Ansprechpartner.

Checkliste

Vor dem Notarstermin zur Gründung einer GmbH sollten Sie sich über die folgenden Punkte Gedanken gemacht haben:

  • Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz der Gesellschaft
  • Firma (= Name der Gesellschaft) der GmbH - ggf. Absprache mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer, ob die Firma noch frei ist oder Gefahr der Irreführung oder Verwechslung besteht
  • Höhe des Stammkapitals
  • Name, Geburtsdatum, Anschrift der Gesellschafter
  • Nennbeträge der Geschäftsanteile
  • Vererblichkeit der Geschäftsanteile
  • Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter
  • Höhe der Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Name, Geburtsdatum, Anschrift der Geschäftsführer

Kosten

Notargebühren können nicht nach dem Belieben des Notars erhoben oder verhandelt werden, sondern richten sich streng nach dem Gesetz. Maßgebend ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, die im gesamten Bundesgebiet gilt. Für die gleiche notarielle Tätigkeit fallen daher bei jedem Notar grundsätzlich die gleichen Gebühren an.

Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, bei der Gründung einer GmbH mithin nach dem Stammkapital. Darin sind die Beratung und die Erstellung des Entwurfs und auch Änderungen mit enthalten. Hinzu kommen in der Regel noch geringe Auslagen für Kopien, Porto und Telefon sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Beispiele für die Kosten einer GmbH-Gründung mit Handelsregisteranmeldung:

Stammkapital: € 25.000,00 Notarkosten netto: ca. € 670,00